Willkommen auf unserer Hompage!
!!! WICHTIGE INFORMATION zum e-Rezept !!!!
1. Zum Erstellen eines e-Rezeptes, muss im Vorfeld die Krankenkassenkarte im Praxissystem eingelesen (aktuelles Quartal) worden sein.
2. Zur Einlösung des e-Rezept, müssen sie in einer Apotheke nur ihre Versichertenkarte vorlegen, mit dieser kann dann das e-Rezept abgerufen werden.
3. Es können nur Medikamente über das e-Rezept verordente werden. Hilfsmittel, Betäubungsmittel, grüne Rezepte sowie Privat-Rezepte müssen wie bisher ausgedruckt.
4. Sie müssen sich keine e-Rezept ausstellen lassen, die Verordnung kann wie bisher mit dem gerduckten “rosa Kassenrezept” erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Praxis-Team